Nutzungsbestimmungen
Das Bildmaterial darf nur zu Pressezwecken im Rahmen der aktuellen Berichterstattung über die Aktivitäten des Kunsthaus Zürich verwendet werden (drei Monate ab Download). Jede weitergehende Verwendung – in gedruckter oder digitaler Form – bedarf einer Genehmigung durch die Rechtsinhaber.
Bitte verwenden Sie die Bildlegenden. Zwingend anzugeben sind die Copyrights. Die Verantwortung für die Entrichtung von Gebühren, die bei Verwendung von Bild- und Filmmaterial entstehen können, liegt allein beim Nutzer.
MEDIENBILDER
Alle Themen